Einige Menschen fühlen sich in einem alten Haus mit allen Eigenheiten sehr wohl.
Dabei ist ihnen auch bei der Wahl egal, wenn es sich um ein denkmalgeschütztes
Haus handelt. Das ist zwar eine Herausforderung an den Besitzer aber die
Einzigartigkeit entschädigt für die Auflagen der Gemeinde. Diese Auflagen sind
unterschiedlich und beinhalten vornehmlich, dass keine großen äußeren oder
inneren Veränderungen ohne Genehmigung durchgeführt werden dürfen.
Wenn der Einbau eines Treppenlifters unumgänglich wird, dann stellt sich für die
Hausbesitzer die Frage, ob das auch ohne Genehmigung praktiziert werden kann.
Wir können Sie in dieser Richtung beruhigen und sagen, dass der Einbau unseres
Treppenlifts in ein denkmalgeschütztes Haus problemlos möglich ist. Es fallen keine
Maßnahmen einer großen baulichen Veränderung an. Das Haus wird in keiner Weise
durch dieses moderne Hilfsgerät verunstaltet.
Gut ist es, wenn Sie mit uns einen Termin für eine Besichtigung vor Ort vereinbaren.
Nur so lässt sich klären, wie der Treppenlift in Ihr Haus integriert werden kann.
Gleichzeitig bekommen Sie von uns einen Kostenvoranschlag, damit Sie Planen
können. Dieser Service ist für Sie nicht mit Unkosten verbunden. Nur wenn Sie sich
für den Einbau des Trppenliftes entscheiden bezahlen Sie die Summe, die auch im
Angebot steh. Vorteilhaft ist es, wenn Sie recht bald mit uns Kontakt aufnehmen und
wir vor Ort alle Details besprechen können.